
Im Wettbewerbsrecht wird häufig per einstweiliger Verfügung vorgegangen. Das Gericht untersagt in solchen einstweiligen Verfügungen dem Schuldner meist bestimmte Maßnahmen und Handlungen. Für den Fall der Wiederholung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft angedroht. Die Höhe dieses Ordnungsgeldes ist allerdings die m...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Im Wettbewerbsrecht wird häufig per einstweiliger Verfügung vorgegangen. Das Gericht untersagt in solchen einstweiligen Verfügungen dem Schuldner meist bestimmte Maßnahmen und Handlungen. Für den Fall der Wiederholung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft angedroht. Die Höhe dieses Ordnungsgeldes ist allerdings die m...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164
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